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Die Kreditversicherung Aus Der Sicht Der Kreditinstitute


Die Kreditversicherung Aus Der Sicht Der Kreditinstitute
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Die Kreditversicherung Aus Der Sicht Der Kreditinstitute


Die Kreditversicherung Aus Der Sicht Der Kreditinstitute
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Author : Karl-Hermann Krauss
language : de
Publisher:
Release Date : 1970

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Reinsurance Principles And Practice Vol Ii


Reinsurance Principles And Practice Vol Ii
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Author : Klaus Gerathewohl
language : en
Publisher: VVW GmbH
Release Date : 1983

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The reference work for reinsurance.



Die Versicherung Von Bonit Tsrisiken


Die Versicherung Von Bonit Tsrisiken
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Author : Stefan Frederic Thönissen
language : de
Publisher: Mohr Siebeck
Release Date : 2018-02-16

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Die Versicherung von Bonitatsrisiken ist von zentraler Bedeutung fur eine moderne Marktwirtschaft. Wahrend Kreditversicherungen in Deutschland vor allem Unternehmen gegen Forderungsausfalle schutzen, pragen Hypothekenversicherungen den US-amerikanischen Immobilienmarkt. Aus rechtlicher Perspektive treffen hier Versicherung und Bankgeschaft aufeinander. Dies zeigt sich insbesondere am Beispiel von Credit Default Swaps und Kautionsversicherung. Dabei konnen Bonitatsversicherungen nicht nur Glaubiger gegen die Insolvenz von Schuldnern absichern, sondern auch eine Erweiterung der Kreditvergabe zugunsten bonitatsschwacher Schuldner bewirken. Diese Kreditierungsfunktion hat entscheidend zur Entstehung der Finanzkrise 2008 beigetragen. Privatautonomie, Versicherungsaufsicht und staatliche Finanzierungsinstrumente treten hier in ein Spannungsverhaltnis, welches Immobilien- und Finanzmarkte in erheblicher Weise beeinflussen kann.



Die Banken Sind An Allem Schuld


Die Banken Sind An Allem Schuld
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Author : Jes Rau
language : en
Publisher: Xlibris Corporation
Release Date : 2010-10-08

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Zwanzig Jahre sind eine lange Zeit. Selbst ein Mercedes wird nach so viel Jahren reparaturbedürftig. Die meisten Bücher, die vor 20 Jahren geschrieben wurden, sind vergessen. Aber diese vorliegende Abhandlung, die bisher nie in Buchform erschien, ist aktueller denn je. Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Kollaps der Weltwirtschaft nur zu verhindern ist, wenn die Politiker sich die Erkenntnisse zu eigen machen, die dieses Traktat enthält. Dessen Grundgedanken trug ich schon lange mit mir herum. Schon als Student in Tübingen hatte ich Zweifel daran, dass die Banken die Verantwortung für die Geldversorgung haben sollten. Als Wirtschaftskorrespondent in New York kam ich zu der Überzeugung, dass fast alles, was in der Presse über die bösen Defizite zu lesen war, auf falschen Prämissen beruhte und deshalb Unfug war. Aber Redakteure von Zeitungen gehen lieber auf Nummer Sicher und veröffentlichen das, was allgemein akzeptiert ist. Die Politische Korrektheit regiert. Wer anders denkt, wird kaputt gemacht, selbst wenn er offensichtlich Recht hat. Den Aktiencrash von 1987 hatte ich vorausgesagt. Aber der Herausgeber, ein leibhaftiger Bundeskanzler a.D. wandte ein, ich verwechsele Geld und Kredit. Daraufhin wurde der Artikel nicht gedruckt. Als dann der Crash tatsächlich kam, erwartete ich mehr Respekt für meine Ansichten. Stattdessen ging die Kampagne gegen mich weiter. Der Chefredakteur, ein Absolvent der Nazi-Eliteschule, wusste, wie man einen unabhängigen Denker beseitigt. So lieferte mir der Crash einmal die Bestätigung, dass man in der etablierten Presse nichts zum Ausdruck bringen kann, was dem allgemeinen Konsensus widerspricht. Zum anderen zeigte mir der Crash aber auch, dass ich mit meinem ökonomischen Denken auf der richtigen Spur war.



Zinsrisiko Management In Banken


Zinsrisiko Management In Banken
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Author : Michael Bangert
language : de
Publisher: Springer-Verlag
Release Date : 2013-03-08

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Seit der (teilweisen) Freigabe der Wechselkurse und im Zuge der Liberalisierung der Ka pitalmärkte haben sich die Wechselkurs- und Zinsschwankungen erheblich verstärkt. Entsprechend gewachsen sind die Risiken aus dem Halten von Forderungen und Ver pflichtungen in ausländischer und inländischer Währung vor allem für die auch internatio nal operierenden Geldinstitute. Speziell Zinsrisiken haben eine Reihe von Kreditinstituten im In- und Ausland in ernst hafte Schwierigkeiten gebracht, in der Bundesrepublik - nach dem "klassischen" Einzel fall Münemann im Jahre 1970 - während der Hochzinsphasen 1973/74 und zu Beginn der 80er Jahre, als die extrem teuer gewordene Refinanzierung von in den voraufgegan genen Niedrigzinsphasen aufgebauten Festzinspositionen erhebliche Verluste in den Zinsmargen brachte. Das Auftauchen dieses Risikokomplexes hat zwar nicht zu der (teil weise erwarteten) behördlichen Begrenzung des Zinsänderungsrisikos durch einen Grundsatz IV der Bankenaufsicht geführt; diese läßt sich seitdem jedoch von den Wirt schaftsprüfern regelmäßig über die (geschätzte) Höhe des Zinsänderungsrisikos berich ten. - Vor diesem Hintergrund erhält das Thema des Buches seine Bedeutung für das Bankmanagement. Der Verfasser befaßt sich dabei sowohl mit Ermittlungsrechnungen für Zinsänderungsrisiken als auch vor allem mit ihrer Steuerung. Es handelt sich um eine - im Sommersemester 1986 von der Fakultät für Wirtschaftswis senschaft an der Ruhr-Universität Bochum als Dissertation angenommene - überaus ge haltvolle Arbeit zu einem wichtigen bankpolitischen Problem. Vor allem bei den bisher weitgehend vernachlässigten risikopolitischen Maßnahmen und ihrer Bewertung erzielt der Autor deutliche Fortschritte gegenüber dem Stand der Literatur.



Risk Measurement Econometrics And Neural Networks


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Author : Georg Bol
language : en
Publisher: Springer Science & Business Media
Release Date : 2012-12-06

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This book comprises the articles of the 6th Econometric Workshop in Karlsruhe, Germany. In the first part approaches from traditional econometrics and innovative methods from machine learning such as neural nets are applied to financial issues. Neural Networks are successfully applied to different areas such as debtor analysis, forecasting and corporate finance. In the second part various aspects from Value-at-Risk are discussed. The proceedings describe the legal framework, review the basics and discuss new approaches such as shortfall measures and credit risk.



National Union Catalog


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Author :
language : en
Publisher:
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National Union Catalog written by and has been published by this book supported file pdf, txt, epub, kindle and other format this book has been release on with Union catalogs categories.


Includes entries for maps and atlases.



Die Kreditvergabeentscheidung Der Banken


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Author : Bernd Rudolph
language : de
Publisher: Springer-Verlag
Release Date : 2013-12-20

Die Kreditvergabeentscheidung Der Banken written by Bernd Rudolph and has been published by Springer-Verlag this book supported file pdf, txt, epub, kindle and other format this book has been release on 2013-12-20 with Business & Economics categories.


Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.



Kreditrisikotransfer Durch Kreditversicherung


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Author : Andreas Horsch
language : de
Publisher: VVW GmbH
Release Date : 2012-04-19

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Die Auswirkungen von Finanzmarktkrisen sind erheblich, auch für die Realwirtschaft. Nicht zuletzt das Risiko der Gläubiger hinsichtlich des Verlustes ausstehender Forderungen nimmt zu. Es steigt daher sprunghaft das Interesse, das Kreditrisiko zu mindern oder vollständig einem anderen Akteur zu übertragen. Klassische Partner für einen solchen Risikotransfer sind die Kreditversicherer. Vor allem im letzten Jahrzehnt ist aber eine Reihe weiterer Finanzmarktakteure und -instrumente hinzugekommen, die alternative Lösungen für den Kreditrisikotransfer anbieten. Ausgehend von der unternehmerischen Kreditrisikonahme analysiert die Arbeit ausführlich die Prozesse und Strukturen der Kreditversicherungsmärkte, insbesondere alternative Transferinstrumente. Vor diesem Hintergrund werden sodann (Transfers von) Kreditrisiken beleuchtet, die in der letzten Finanzmarktkrise ausgehend vom US-Markt für Privatimmobilien, ihrer Finanzierung, deren Verbriefung und Absicherung durch Monoliner über Verbriefungsketten schließlich weite Teile der Finanzwirtschaft erreichten. Das Schlusskapitel widmet sich anknüpfend daran den traditionellen und künftigen Aufsichtskonzeptionen von Versicherungs- und Bankwirtschaft und besonders der Frage notwendiger Harmonisierungen speziell im Hinblick auf die Beaufsichtigung von Kreditversicherungsunternehmen. Eine wissenschaftliche Untersuchung, die nicht nur für die Versicherungsbranche von Interesse ist, sondern auch für alle Mitarbeiter in Banken und Unternehmen, die mit dem Management von Kreditrisiken betraut sind.



Die Rechtliche Natur Der Privaten Kredit Und Kautionsversicherungsvertr Ge


Die Rechtliche Natur Der Privaten Kredit Und Kautionsversicherungsvertr Ge
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Author : Ulf-Gerson Kemper
language : de
Publisher: Shaker Verlag GmbH
Release Date : 2020-10-04

Die Rechtliche Natur Der Privaten Kredit Und Kautionsversicherungsvertr Ge written by Ulf-Gerson Kemper and has been published by Shaker Verlag GmbH this book supported file pdf, txt, epub, kindle and other format this book has been release on 2020-10-04 with Law categories.


Die Dissertation beschäftigt sich – vordergründig – mit der Frage nach der rechtlichen Natur der privaten Kredit- und Kautionsversicherungsverträge. Anlass dieser Themenstellung war die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats, wonach es sich bei dem Kautionsversicherungsvertrag – wegen seiner Vergleichbarkeit mit dem Avalkreditvertrag der Banken – um einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.d. § 675 BGB handeln soll, wohingegen die versicherungsrechtliche Literatur den Kautionsversicherungsvertrag ganz überwiegend als Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG begreift. Daneben bereitet auch die rechtliche Einordnung des Kreditversicherungsvertrags Probleme, da hier vor allem die Abgrenzung zur (bankseitig begebenen) Bürgschaft ungeklärt ist. Im Übrigen scheint auch die rechtliche Natur der Vertrauensschadenversicherung ungeklärt, die meist zu den Kreditversicherungen „im weiteren Sinn“ gezählt wird. Der Autor weist im Rahmen seiner Arbeit nach, dass es sich bei den vorbezeichneten Fragestellungen um ein primär rechtsdogmatisches Problem handelt. Daher untersucht er zunächst die allgemeinen rechtsdogmatischen Grundlagen bei einer Rechtsnaturbestimmung von Vertragsverhältnissen im Allgemeinen, wobei er insbes. auf die Unterschiede zwischen der (klassischen) begriffslogischen/definitorischen Rechtsmethodik und der sog. (modernen) Typuskonzeption eingeht. In diesem Zusammenhang weist der Verfasser nach, dass der eigentliche Hauptunterschied zwischen diesen beiden Rechtsmethoden darin besteht, dass die begriffliche Rechtsmethodik im Vertragsrecht grds. nur die „präzisen“ essentialia negotii berücksichtigt, während die (moderne) Typuskonzeption auch noch die „flexiblen“ naturalia negotii mit berücksichtigt. Insofern fordert die Anwendung der typologischen Rechtsmethodik letztlich eine Reaktivierung der Lehre der naturalia negotii. Auf Grundlage der typologischen Rechtsmethode erörtert der Verfasser sodann die präjudizielle Frage nach den wesentlichen Merkmalen des Versicherungsvertrags im Allgemeinen und nach dessen Rechtsnatur. Hierbei weist der Verfasser nach, dass ein typischer Versicherungsvertrag durch fünf vertragliche Merkmale charakterisiert wird: (1.) eine dauerhafte Gefahrtragung/Haftung, durch die ein ungewisses Gefahrenereignis abgesichert wird; (2.) Selbständigkeit der Gefahrübernahme; (3.) Entgeltlichkeit; (4.) eine versicherungstypische Funktion, die bei einer als typisch erachteten Schadensversicherung in einer Schadenskompensation besteht; und (5.) eine versicherungstypische „Technik“ in Form eines vom Versicherer angestrebten Risikoausgleichs im Kollektiv. Von diesen fünf Merkmalen handelt es sich bei den drei erstgenannten Merkmalen um essentialia negotii, bei den zwei letztgenannten Merkmalen um naturalia negotii, die auch Abweichungen zulassen. Auf dieser Basis diskutiert der Verfasser sodann die Rechtsnatur des Versicherungsvertrags im Allgemeinen und kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG – trotz seiner eigenständigen Kodifikation durch das VVG – um einen Unterfall des Geschäftsbesorgungsvertrags i.S.d. §§ 675, 631 BGB handelt. Trotzdem sind die §§ 663, 665–670, 672–674 BGB auf einen Versicherungsvertrag wohl nur in selten gelagerten Ausnahmefällen anwendbar, weil das VVG – als lex specialis gegenüber dem allgemeinen Geschäftsbesorgungs-Recht – auf eine weitgehend abgeschlossene Regelung des Versicherungsvertrags gerichtet ist. Auf dieser Grundlage diskutiert der Verfasser sodann die vordergründige Frage nach den Rechtsnaturen der privaten Kredit- und Kautionsversicherungsverträge. Hierbei weist der Verfasser nach, dass die Kautionsversicherung über die verschiedenen Rechtsgebiete hinweg unterschiedlich zu qualifizieren ist: Im Aufsichtsrecht als ein aufsichtspflichtiges Versicherungsgeschäft i.S.d. VAG; im Steuerrecht – wegen § 2 Abs. 2 VersStG – gerade nicht als ein steuerpflichtiges Versicherungsgeschäft, sondern als eine „einfache“ Geschäftsbesorgung; im materiellen Vertragsrecht als ein atypischer Versicherungsvertrag i.S.d. VVG, wobei der Regressanspruch des Kautionsversicherers aber auf den geschäftsbesorgungsrechtlichen § 670 BGB gestützt werden kann; und im Insolvenzrecht als ein „einfacher“ Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.d. §§ 115, 116 InsO. Die Ursachen für diese – zugegebenermaßen recht überraschenden – divergierenden Qualifikationsergebnisse liegen darin begründet, dass der Gesetzgeber in den verschiedenen Rechtsgebieten mitunter verschiedene Ziele verfolgt, wobei er der subjektiven Qualifikationshoheit der Vertragsparteien, die gerade im materiellen Vertragsrecht für eine Qualifikation als atypischer Versicherungsvertrag streitet, unterschiedlich großes Gewicht beimisst; und weil vor allem bereits der Versicherungsvertrag i.S.d. § 1 VVG und der Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.d. § 675 BGB sehr viel „näher beieinander stehen“, als dies heutzutage allgemein bekannt ist. Die rechtliche Natur des Kreditversicherungsvertrags hat sich während der letzten 150 Jahre merklich verändert: So handelte es sich bei der Kreditversicherung in ihrer vor 1994 üblichen Form um einen Versicherungsvertrag mit zwei atypischen Nebenleistungen (Bonitätsprüfung und Inkassoleistung); und in ihrer seit 1994 üblichen Fassung um ein (hochkomplexes) Leistungsbündel mit optionalem Leistungsinhalt, das aus insgesamt drei Leistungen besteht (Bonitätsprüfung, Inkassoleistung und Versicherungsleistung). Durch den Abschluss einer Kreditversicherung kann ein (unternehmerischer) Kunde die wichtigsten Funktionen seines sog. Lieferantenkreditmanagements auf den Kreditversicherer übertragen (= outsourcen). Die Abgrenzung einer hochkomplexen (!) (= drei-gliedrigen) Kreditversicherung von einer „einfachen“ Bürgschaft, wie sie in der Literatur bislang in extenso problematisiert wurde, ist derart offensichtlich, dass sich hier im Grunde jede weitere Ausführung verbietet. Bei der Vertrauensschadenversicherung handelt es sich – entgegen der „h.M.“ im versicherungsrechtlichen Schrifttum – gerade nicht um einen Unterfall einer Kreditversicherung „im weiteren Sinn“, sondern um eine „einfache“/„gewöhnliche“ Vermögensversicherung, wie dies der Europäische Gesetzgeber auch vollkommen richtig erkannt hat.