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Die Liebhaberei Im Steuerrecht


Die Liebhaberei Im Steuerrecht
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Die Liebhaberei Im Steuerrecht


Die Liebhaberei Im Steuerrecht
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Author : Hermann-Wilfried Bayer
language : de
Publisher: Mohr Siebeck
Release Date : 1981

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Liebhaberei Im Steuerrecht


Liebhaberei Im Steuerrecht
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Author : Bernd Langenkämper
language : de
Publisher:
Release Date : 2022

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Das Rechtsinstitut Der Liebhaberei


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Author : Manuel Schramm
language : de
Publisher: diplom.de
Release Date : 2006-02-08

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Anzahl von Aufsätzen und Urteilen zur Liebhabereithematik sind kaum noch zu überblicken. Vor allem im Schrifttum gibt es viele verschiedene Ansichten, auf welche Weise das Rechtsproblem der Liebhaberei am besten zu lösen wäre. Aber auch die Rechtsprechung legt zentrale Vorgaben, die im Wesentlichen für die Rechtsprechung nach 1984 auf dem Grundsatzbeschluss des Großen Senats vom 25.06.1984 GrS 4/82 basieren, unterschiedlich aus. Zudem unterliegt die Rechtsprechung einem stetigen Wandel, der die Aufgabe für den betroffenen Rechtsanwender nicht erleichtert. Mit dem Begriff Liebhaberei wird das tatsächliche Phänomen einer nicht auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit gekennzeichnet. Wenn in der Bearbeitung der Thematik der subjektive oder objektive Liebhabereibegriff verwendet wird, so ist dies bereits Ausdruck der rechtlichen Beurteilung des tatsächlichen Phänomens. Der Begriff der Liebhaberei ist im Steuerrecht nicht geregelt. Er wird bisher nur in § 8 der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO aufgeführt. Eine detaillierte Erläuterung des Begriffs erfolgt in der Verordnung allerdings nicht. Dementsprechend existieren keine Rechtsnormen, die die Liebhaberei explizit durch Voraussetzung, Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen klären. Aus diesem Grund ist der Liebhabereibegriff ein unbestimmter Rechtsbegriff im Steuerrecht, der seit der Entscheidung des PrOVG vom 14.12.1894 stetig weiterentwickelt wurde, aber auch mehrfach einen Wandel nachvollziehen musste. Die Rechtsprechung zur Liebhaberei ist daher Richterrecht, das einige Schwierigkeiten in sich birgt. Eine wesentliche Schwäche des Richterrechts ist, dass es auf neu in das Einkommensteuergesetz eingebrachte Sonderregeln und Ausnahmen lediglich ex post reagieren kann, was zu Missverständnissen und Unverständnis bei den betroffenen Steuerpflichtigen führen kann. In besonderen Maße liebhabereiverdächtig sind beispielsweise Rennställe, Pferdezucht, Motorboothandel (insb., wenn der Gewerbetreibende selbst einen Motorbootsführerschein besitzt), freie Künstler und Schriftsteller. Aber auch Druckereien, Getränkegroßhandel, Rechtsanwälte oder Steuerberater, bei denen der sog. Anscheinsbeweis aufgrund der typischen Eignung zur Einkünfteerzielung, für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht spricht, können Liebhabereitätigkeiten sein. Darum muss grundsätzlich festgestellt werden, dass Liebhaberei bei allen sieben Einkunftsarten in unterschiedlicher Häufigkeit auftreten kann. Der [...]



Die Einkunftserzielungsabsicht Als Subjektives Besteuerungsmerkmal


Die Einkunftserzielungsabsicht Als Subjektives Besteuerungsmerkmal
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Author : Melanie Falkner
language : de
Publisher: Peter Lang
Release Date : 2009

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Diese Arbeit untersucht den subjektiven Charakter des steuerrechtlichen Tatbestandsmerkmals der Einkunftserzielungsabsicht. Unter der Prämisse der Eigenschaft als 'subjektiv' wird die Einkunftserzielungsabsicht einer kritischen Würdigung unterzogen. Es wird aufgezeigt, dass das Merkmal eine weitgehende «Verobjektivierung» erfahren hat, die den subjektiven Gehalt insgesamt in Frage stellt. Neben der Einkunftserzielungsabsicht werden weitere subjektive Besteuerungsmerkmale auf ihre Subjektivität hin überprüft. Dargestellt werden Vor- und Nachteile sowie die tatsächliche Handhabung subjektiver Merkmale. Es wird festgestellt, dass stets nur «betätigte Absichten» relevant sind und damit allein das objektive Verhalten des Steuerpflichtigen für die Besteuerung maßgebend ist. Aus dieser Erkenntnis wird der Schluss gezogen, dass die Annahme von objektiven Tatbestandsmerkmalen dogmatisch befriedigender ist. So wird eine stringente, widerspruchsfreie Anwendung aller untersuchten Merkmale möglich. Im Ergebnis richtet sich die Arbeit gegen die Anwendung von subjektiven Merkmalen im Steuerrecht; diese sollten durch objektive Merkmale ersetzt werden.



Eink Nfteerzielung Und Liebhaberei Im Einkommensteuerrecht


Eink Nfteerzielung Und Liebhaberei Im Einkommensteuerrecht
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Author : Judith Boos
language : de
Publisher: Diplomica Verlag
Release Date : 2009-05

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Es ist nichts Ungew hnliches daran, wenn ein Steuerpflichtiger mit seiner T tigkeit Verluste erwirtschaftet und nicht in jedem Jahr ein Gewinn erzielt werden kann. Da der Staat durch die Steuerzahlungen vom Gewinn einer T tigkeit profitiert, sollte er auch das Risiko von Verlusten mittragen. Der Gesetzgeber hat f r die Einkommensteuer daher anerkannt, dass zum einen ein Verlustausgleich mit positiven Eink nften erfolgt und zum anderen ein ggf. verbleibender Verlust im Rahmen des Verlustabzugs in anderen Veranlagungszeitr umen verrechnet werden kann. In beiden F llen kommt es zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage und somit zu einer niedrigeren zu zahlenden Einkommensteuer, was insofern f r den Steuerpflichtigen wie eine Steuerersparnis wirkt. Die Erhebung von Steuern dient aber u.a. der Erzielung von Einnahmen f r den Staat. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass das Finanzamt bei l nger andauernden Verlustphasen misstrauisch wird und dahinter einen ungerechtfertigten Einnahmeausfall f r den Staat sieht. Diese Einsch tzung basiert darauf, dass Steuerpflichtige nach ihrer Leistungsf higkeit besteuert werden sollen, die Einkommensverwendung und damit Aufwendungen, die im privaten Bereich anzusiedeln sind, sollen keine steuerliche Ber cksichtigung finden. Wie allgemein bekannt, neigen aber fast alle Steuerpflichtigen dazu, ihre Steuer nur ungern zu zahlen und es wird oft der Versuch unternommen, diese so gering wie m glich zu halten, auch durch versteckte Verrechnung privater Aufwendungen. Macht nun ein Steuerpflichtiger ber mehrere Jahre hinweg Verluste aus einer T tigkeit geltend, dr ngt sich die Frage auf, aus welchen Beweggr nden er diese berhaupt bzw. immer noch ausf hrt. Es liegt die Vermutung nahe, dass pers nliche Motive dahinterstecken. Best tigt sich dieser Verdacht, wird das Finanzamt folgerichtig den Abzug der Verluste untersagen, mit der Begr ndung, dass es sich um Liebhaberei handelt. Die T tigkeit ist wegen der fehlenden Eink nftee



Abgrenzung Der Gewinnerzielungsabsicht Von Der Steuerlichen Liebhaberei In Der Forstwirtschaft


Abgrenzung Der Gewinnerzielungsabsicht Von Der Steuerlichen Liebhaberei In Der Forstwirtschaft
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Author : Pascal Seiffert
language : de
Publisher: GRIN Verlag
Release Date : 2023-12-04

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,2, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit befasst sich mit dem deutschen Einkommensteuerrecht und der Bewirtschaftung einheimischer Wälder. Die hinlängliche Überprüfung und Feststellung durch die deutschen Finanzbehörden, aus welchen feststellbaren Motiven eine natürliche Person einen Wald bewirtschaftet und wie mögliche Verluste und Einkommen hieraus zu bewerten sind, ist eine häufige Streitursache in der Bundesrepublik Deutschland. Dies lässt sich anhand zahlreicher Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs erkennen. Ob das Vorliegen der steuerlichen Liebhaberei für den betroffenen Forstwirt etwas Positives oder Negatives kennzeichnet, kann pauschal nicht beantwortet werden. So wie immer im juristischen Sprachgebrauch kommt es darauf an. Vor allem kommt es darauf an, was der Betreiber eines forstwirtschaftlichen Betriebs zu bezwecken beabsichtigt. Zudem treten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Wäldern viele besondere Umstände auf. Eine der charakteristischsten Besonderheiten wurde bereits erwähnt: der Faktor Zeit. Es dauert in der Regel Jahrzehnte, bis der gepflanzte Baum dem Zwecke des Forstwirts genügt und hiebsreif ist, also bereit zur Ernte. Diese naturgegebene Besonderheit stellt nicht nur eine gewisse Herausforderung an den Betreiber der Forstwirtschaft dar, sondern auch an die Finanzverwaltung. Mit dem Erreichen der Hiebsreife beendet der Forstwirt seinen Produktionszyklus und trägt die Früchte seiner Arbeit, er erzielt Einkünfte. Diese Einkünfte können den Tatbestand der Steuerpflicht begründen. Wessen Betätigung im Zusammenhang mit der erzielten Einkunft stellt nun aber eine steuerbare Erwerbstätigkeit dar? Die große Herausforderung bei der Erstellung der Arbeit ist die Vielzahl an Informationen präzise und im rechtlich einwandfreien Kontext zusammenzutragen. Dabei bedient sich die Arbeit ausschließlich den einschlägigen Gesetzestexten, der Fachliteratur sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung, um die juristischen Begrifflichkeiten und ihre Bedeutungen im Steuerrecht wissenschaftlich darzustellen. Zu diesem Zwecke wird auch die Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Liebhaberei in anderen Einkunftsarten hinreichend untersucht. Dies dient dem besseren Verständnis des Rechtsbegriffs und schafft Voraussetzungen über das Übliche hinaus für eine kritischere Betrachtung des Themas.



Liebhaberei Im Einkommensteuerrecht


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Author : Kevin Dilmen
language : de
Publisher: GRIN Verlag
Release Date : 2016-07-27

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,2, Fachhochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit Verlusten aus einer Liebhaberei haben Steuerzahler nach der geltenden Rechtslage sehr gute Karten. Dem Rechnungshof zufolge habe die Finanzverwaltung derzeit kaum Möglichkeiten, die steuerlich unbeachtliche Liebhaberei von den steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlusten z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sicher abzugrenzen. Die momentane Rechtslage biete dem Steuerpflichtigen sogar einen Anreiz, ohnehin anfallende Lebenshaltungskosten als Betriebsausgaben zu behandeln und so Aufwendungen für Telekommunikation, Auto, Personalcomputer oder Reisen steuerlich geltend zu machen, um die Steuerschuld zu mindern. Hierdurch entsteht dem Fiskus Jahr für Jahr ein Steuerschaden von mehreren hundert Millionen Euro. So entfiel beispielsweise in Schleswig Holstein auf die tatsächlich erkannten Liebhabereifälle der Jahre 1997 bis 2001 ein Verlustpotential von rund 23 Mio. Euro. Viel schlimmer sind allerdings die Fälle, in denen Liebhaberei zwar vorliegt, von den Finanzämtern jedoch nicht erkannt wird. Untersuchungen des Landesrechnungshofs zufolge beträgt das Verlustpotential solcher Fälle im Durchschnitt mehr als 503 Mio Euro pro Jahr. Das entspricht fast 76.000 Euro pro Tag – allein in Schleswig Holstein. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch mit der Abgrenzung von steuerlich relevanter Betätigung zu steuerrechtlich unbeachtlicher Liebhaberei. Die Untersuchung soll es dem Leser zunächst ermöglichen, zu klären, was unter Liebhaberei aus Sicht der Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur zu verstehen ist. Dazu werden nach einer kurzen Einführung in dieser Arbeit zunächst die Grundlagen der Liebhaberei erläutert und anschließend die Besonderheiten bei den einzelnen Einkunftsarten ausgearbeitet. Danach folgt ein Blick auf die Verfahrensfragen und Kritik an der aktuellen Rechtslage. Abschließend wird ein eigener Beitrag zur möglichen Weiterentwicklung der Liebhabereiproblematik im deutschen Einkommensteuerrecht geleistet.



Abgrenzung Der Gewinnerzielungsabsicht Von Der Steuerlichen Liebhaberei In Der Forstwirtschaft


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Author : Adrian Gertner
language : de
Publisher: GRIN Verlag
Release Date : 2015-03-27

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Brunswick European Law School), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit der Thematik der Liebhabereiprüfung bei der Forstwirtschaft. Die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht einer Tätigkeit ist im Steuerrecht eine häufige Streitursache. Das ist anhand der großen Anzahl von Urteilen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes deutlich zu erkennen. Viele Steuerpflichtige fühlen sich bei der Einstufung ihrer Tätigkeit als Liebhaberei ungerecht behandelt und klagen dies-bezüglich gegen den Fiskus. In den meisten Fällen kann man durchaus erkennen, ob eine Aktivität mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird. Jedoch sind Forstwirte häufig zu Unrecht betroffen, da ihre Aktivitäten Besonderheiten aufweisen, die anderen Tätigkeiten außerhalb der Forstwirtschaft nicht zukommen. Heutzutage ist anhand der Rechtsprechung zu erkennen, dass viele Privatpersonen in der Bundesrepublik Deutschland Waldstücke besitzen und das Ärgernis im Nachhinein groß ist, wenn die Finanzämter diese Tätigkeiten in den meisten Fällen als steuerlich irrelevant einstufen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, ein Prüfungsschema zu bilden, um die Systematik der Liebhabereiprüfung in der Forstwirtschaft besser erkennen zu können. Durch die Vielfalt und Komplexität einzelner Gerichtsurteile scheint es notwendig zu sein, die einzelnen Anhaltspunkte zu ermitteln.



Die Steuerliche Behandlung Von Photovoltaikanlagen Mit Blick Auf Das Wahlrecht Zur Liebhaberei


Die Steuerliche Behandlung Von Photovoltaikanlagen Mit Blick Auf Das Wahlrecht Zur Liebhaberei
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Author : Katharina Grunenberg
language : de
Publisher: GRIN Verlag
Release Date : 2022-07-14

Die Steuerliche Behandlung Von Photovoltaikanlagen Mit Blick Auf Das Wahlrecht Zur Liebhaberei written by Katharina Grunenberg and has been published by GRIN Verlag this book supported file pdf, txt, epub, kindle and other format this book has been release on 2022-07-14 with Law categories.


Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Abgrenzung der Einkunftserzielungsabsicht zur Liebhaberei. Es wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen es sich bei einer Tätigkeit um eine steuerlich relevante Betätigung oder um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handelt. Außerdem werden die Voraussetzungen und Folgen der Inanspruchnahme des Antragswahlrechts auf Liebhaberei für kleine Photovoltaikanlagen herausgearbeitet. Zunächst werden die Liebhabereigrundsätze aus Sicht der Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur erläutert und die Besonderheiten im Hinblick auf die einzelnen Einkunftsarten dargestellt. Es wird herausgearbeitet, welche Bedeutung die zweistufige Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht im Hinblick auf die Liebhaberei hat. Danach folgt eine Einführung in die ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und ein Überblick über die neue Vereinfachungsregelung für das Antragswahlrecht zur Liebhaberei, welches für den Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden kann. Dazu werden die Voraussetzungen und Auswirkungen des Antragswahlrechts dargestellt. Anhand von drei Beispielen werden die wirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen für den Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen aufgezeigt. Im letzten Teil werden Verfahrensfragen im Hinblick auf die Liebhaberei und offene Folgefragen zur Vereinfachungsregelung geklärt. Der Schlussteil enthält eine kritische Würdigung, ein abschließendes Fazit und einen Ausblick.



Liebhaberei In Der Einkommensteuer


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Author : Stefan Steinhoff
language : de
Publisher: GRIN Verlag
Release Date : 2004-11-04

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Merseburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Einkommensteuerrecht kennt neben einer persönlichen Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG) auch eine sachliche Steuerpflicht. § 2 Abs. 1 EStG führt hierzu in einer abschließenden Aufzählung die sieben Einkunftsarten auf, die der Einkommensteuer unterliegen: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG 4. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, § 19 EStG 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG 7. Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, § 22 EStG Diese Aufzählung besitzt Ausschlusscharakter: alle Tätigkeiten und Vermögensnutzungen, die nicht diesen Einkunftsarten zugeordnet werden können, sind nicht steuerbar im Sinne des EStG. All diesen Einkunftsarten ist gleich, daß mit den ihnen zugrundeliegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen beabsichtigt wird, auf eine größere Zahl von Jahren gesehen, positive Einkünfte oder Überschüsse zu erzielen. Man spricht daher bei den Gewinneinkunftsarten (Nr.1 – 3) von Gewinnerzielungsabsicht, bei den Überschusseinkunftsarten (Nr. 4 – 7) von Überschusserzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht wird als Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinnes verstanden, Überschusserzielungsabsicht als Absicht, einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Ein Totalgewinn bzw. Totalüberschuss ist dabei das positive Gesamtergebnis von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation eines Betriebes oder einer Tätigkeit. Hierbei kommt es nicht auf einen tatsächlichen Gewinn, sondern allein auf die Absicht an, einen solchen zu erzielen.